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Kundeninformation
 

1. Informationen zu Finanzinstrumenten

Vermögensverwaltungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden und potenziellen Kunden ausreichende Informationen über Finanzinstrumente bereitzustellen. Diese Informationen müssen eine ausreichend detaillierte allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der Finanzinstrumente enthalten, damit der Kunde seine Anlageentscheidungen auf einer ausreichend fundierten Grundlage treffen kann. Alle relevanten Informationen sind in der Broschüre des Liechtensteinischen Bankenverbandes über "Risiken im Effektenhandel" enthalten, die dem Vermögensverwaltungsvertrag als Anhang beigefügt ist.

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2. Kundenkommunikation

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Sie erreichen Pangaea Wealth AG unter:

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Industriering 10

9491 Ruggell

Fürstentum Liechtenstein

 

T: +423 791 62 00

E: willkommen@pangaea-wealth.li

 

Sie können jederzeit in deutscher oder englischer Sprache mit uns kommunizieren. In der Regel erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen von Pangaea Wealth AG. Die weitere Kommunikation zwischen Pangaea Wealth AG und Ihnen als Kunde wird im Vermögensverwaltungsvertrag geregelt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verwendung von E-Mails gewisse Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit birgt.

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3. Aufsichtsbehörde

Pangaea Wealth AG unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ("FMA") mit folgender Adresse:

Landstrasse 109

Postfach 279, 9490 Vaduz

Fürstentum Liechtenstein

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4. Klientenklassifizierung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Kunden grundsätzlich als nichtprofessionelle Kunden einstufen, da diese damit das höchste Schutzniveau genießen. Ein Wechsel in eine höhere Einstufung (Verringerung des Schutzniveaus) ist auf Anfrage möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

5. Kundenreporting/Allgemeines Reporting

Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Kunden und der allgemeinen Berichterstattung sind im Vermögensverwaltungsvertrag geregelt.

 

6. Maßnahmen zum Schutz des anvertrauten Kundenvermögens

Pangaea Wealth AG erbringt ausschliesslich Vermögensverwaltungsdienstleistungen. Sie verwahrt keine Finanzinstrumente von Kunden.

 

7. Umgang mit Interessenkonflikten

Die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten sind im Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag geregelt.

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8. Vergleichsindex

Um die Performance der Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung) im Rahmen der festgelegten Anlageziele vergleichen zu können, verwenden wir als Bezugspunkt und Bewertungsmethode eine sogenannte Benchmark. Die Benchmark ist für jedes Kundenportfolio unterschiedlich und wird je nach Anlageziel und Anlagestrategie festgelegt. Bei individuell zusammengestellten Portfolios und speziellen Kundenwünschen hinsichtlich der Anlagestrategie wird die Benchmark jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart oder auf eine Benchmark verzichtet.

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9. Anlageziele/ zulässige Anlagearten

Die Anlageziele im Rahmen der Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung) werden im Kundenprofil (oder Anlageprofil) definiert, das Bestandteil des Anlageverwaltungsvertrags ist. Die Arten der zulässigen Anlagen sind im Anlageverwaltungsvertrag aufgeführt.

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10. Bewertung von Finanzinstrumenten

Pangaea Wealth AG verwendet zur Bewertung der im Kundenportfolio gehaltenen Finanzinstrumente folgende Kriterien:

  • Die Bewertung von Investmentfonds erfolgt grundsätzlich nach den von der jeweiligen Investmentfondsgesellschaft veröffentlichten Anteilspreisen.

  • Notierte Wertpapiere werden zu den jeweiligen Preisen des Ausführungsplatzes/liquidesten Marktes in diesen Wertpapieren bewertet.

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Finanzinstrumente im Kundenportfolio werden spätestens zu den vereinbarten Berichtsterminen bewertet. Wenn für ein Finanzinstrument kein Marktpreis angegeben ist, weist Pangaea Wealth AG den Wert aus, den die jeweilige Depotbank anbietet.

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11. Ausführung von Aufträgen

Die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen sind im Anhang zum Investmentmanagementvertrag ("Ausführungsrichtlinie") festgelegt.

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12. Kosten

Die Kosten sind im Vermögensverwaltungsvertrag geregelt und können dort eingesehen werden. Im Zusammenhang mit den für den Kunden vermittelten Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen können weitere Kosten und Steuern aus der Vermögensverwaltung anfallen, die nicht durch die Gesamtvergütung abgegolten sind und ihm in Rechnung gestellt werden können.

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13. Beschwerdeverfahren/Schiedsrichter

Zur Einreichung einer Beschwerde ist das Formular unter "Veröffentlichungen" auf dieser Website zu verwenden. Die Beschwerde ist möglichst an die oben genannte E-Mail-Adresse des Unternehmens zu richten. Das Unternehmen ist bestrebt, alle relevanten Beweise und Informationen im Zusammenhang mit der Beschwerde zusammenzutragen und zu bewerten. Der Beschwerdeführer erhält innerhalb von 20 Tagen eine Antwort auf seine Beschwerde.

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Der Beschwerdeführer hat auch die Möglichkeit, seine Beschwerde bei der unten genannten Schlichtungsstelle einzureichen. Beschwerdeführern wird jedoch empfohlen, eine Stellungnahme des Unternehmens zu den angesprochenen Punkten abzuwarten.

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Liechtensteinische Schlichtungsstelle

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Dr. Peter Wolff, Rechtsanwalt

 

P.O. Box 343

Landstrasse 60

9490 Vaduz

Fürstentum Liechtenstein

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Telephone +423 220 20 00

Fax +423 220 20 01

info@schlichtungsstelle.li

 

Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht und hat auch keine Kompetenz, Urteile zu fällen. Vielmehr fördert sie den Dialog zwischen den beteiligten Parteien und legt ihnen eine Verhandlungslösung vor. Da die Parteien an den Vorschlag der Schlichtungsstelle nicht gebunden sind, steht es ihnen frei, diesen anzunehmen oder andere, beispielsweise rechtliche, Maßnahmen zu ergreifen.

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